So werden Sie Zustifter der Bürgerstiftung Ratzeburg
Um an unserem einzigartigen Projekt mitzuwirken und die Entwicklung und den Erhalt Ratzeburgs dauerhaft zu unterstützen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
Zustifter der Bürgerstiftung Ratzeburg
Mit einer Stiftungszuwendung von mind. 1.000,-€ können Sie Zustifter der Bürgerstiftung Ratzeburg werden und erhalten eine Stifterurkunde.
Als Zustifter haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Geld über Generationen hinweg erhalten bleibt und der Zinsertrag Jahr für Jahr seinen Beitrag für das Gemeinwohl Ratzeburgs leistet.
Stifter können alle natürlichen Personen, aber auch alle juristischen Personen und Institutionen, wie Firmen, Kanzleien, Praxen oder Vereine werden.
Namensstifter der Bürgerstiftung Ratzeburg
Ab einem Betrag von 25.000,-€ können Sie einen zweckgebundenen Fonds
einrichten, der Ihren Namen trägt und für den Sie frei bestimmen können, welches Projekt damit unterstützt werden soll - sofern eine Förderung dieses Projektes den satzungsgemäßen Zielen der
Bürgerstiftung entspricht.
Damit bleibt die von Ihnen ausgewählte Fördertätigkeit für alle Zukunft untrennbar mit Ihrem Namen verbunden.
In kleinen Raten Stifter werden
Das StiftungsSparbuch
Mit dem StiftungsSparbuch eröffnen Sie ein Sparbuch, das genauso funktioniert wie ein Sparbuch, das Sie zur Vorsorge für Ihre Kinder oder Enkel anlegen:
Sie entscheiden ganz zwanglos, wann und wie viel Sie darauf einzahlen möchten. Wie bei einem Vorsorgesparbuch auch, sind jedoch nicht Sie selbst der Inhaber, sondern eben die Bürgerstiftung Ratzeburg.
Jede Einzahlung bringt Sie dem Ziel ein Stück näher, Zustifter der Bürgerstiftung Ratzeburg zu werden. Wenn das Guthaben auf Ihrem StiftungsSparbuch eintausend Euro erreicht hat, wird der Betrag automatisch als Zustiftung der Bürgerstiftung gutgeschrieben und Sie erhalten Ihre Stifterurkunde. Darüber hinaus erhalten Sie jedes Jahr eine Spendenquittung über die in dem Jahr eingezahlten Beträge zur Vorlage beim Finanzamt.
Bei der Entwicklung des StiftungsSparbuchs haben wir darauf geachtet, dass wir Sie an keiner Stelle zu etwas verpflichten, was Sie nicht oder nicht mehr möchten: Ohne Angabe von Gründen können Sie jederzeit aufhören, für Ihre Zustiftung anzusparen. Ein schriftlicher Hinweis genügt, und wir lösen Ihr Sparbuch auf. Dabei werden die bis dahin aufgelaufenen Spareinlagen der Bürgerstiftung Ratzeburg als Spende gutgeschrieben.
Noch Fragen?
Wenn Sie mehr Informationen benötigen oder sich schon für eine der aufgezeigten Optionen entschieden haben, wenden Sie sich einfach an den Vorstand oder senden Sie uns eine Mail an stifter@buergerstiftung-ratzeburg.de. Wir melden uns bei Ihnen!
Steuerliche Aspekte
Grundsätzlich werden alle Zuwendungen begünstigt, die der Förderung
gemeinnütziger Stiftungen dienen.
Zustiftungen
Zustiftungen können bis zu einem Maximalbetrag von 1.000.000,- € innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Dabei kann die steuerliche Behandlung der Zustiftung einmalig (im Jahr der Zustiftung) oder aber auf mehrere, max. zehn, Jahre verteilt werden (z.B. 10 Jahre x 100.000,- €). Durch eine geschickte Verteilung kann so der Grenzsteuersatz über mehrere Jahre hinweg vermindert werden.
Spenden
Spenden sind p.a. bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als sogenannte Sonderausgabe abzugsfähig. Gewerbetreibende und selbständig Tätige besitzen die Möglichkeit, alternativ bis max. 0,4 Prozent der Summe der Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgabe abzuziehen.
Bei Spenden bis 200 Euro gilt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes als Beleg. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie dazu auf dem Überweisungsträger Ihrer Spende Ihre genaue Adresse an.
Zuwendungen von Todes wegen
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass auf Zuwendungen von Todes wegen keine Erbschaftsteuer abzuführen ist. Sollten Sie also in der Stiftung eine sinnvolle Adresse für Ihr Erbe sehen, haben Sie die gute Gewissheit, dass Ihr Vermächtnis in vollem Umfang den Zwecken der Stiftung zu Gute kommt.
Für detaillierte Auskünfte sollten Sie Ihren Steuerberater zu Rate ziehen.
Sie können sich dazu aber auch vertrauensvoll an unseren Berater für Steuerfragen, Herrn Cord Wulff-Thaysen, Königsdamm 2, 23909
Ratzeburg, Telefon (04541) 8 08 69 -0 wenden.
